Evangelische Polizeiseelsorge – Ansprechpartner in Ihrer Nähe

Nordrhein-Westfalen
Evangelische Kirche im Rheinland (EkiR) – Teamleitung,

Landesoberbehörden LKA,LAFP, LZPD und IM

Leitender Landespfarrer 

Volker Hülsdonk

Tel.: 0172 253 9187

volker.huelsdonk@ekir.de

Volker Hülddonk ist seit dem 1.5.2023 Leitender Landespfarrer der EKiR.

Landespfarrämter der ev. Kirche in NRW

 

Für die schnelle Leserin und den schnellen Leser!

(Alle Texte haben wir von den o.g. Internetseiten übernommen.)

Aufgaben der Polizeiseelsorge

Polizeiseelsorge

  • ist ein kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Polizei.
  • ist ein Angebot für alle Mitarbeitenden der Polizei.
  • ist nicht gebunden an die Religionszugehörigkeit der/des Betroffenen und deren Angehörigen.
  • ist eigenständig und unabhängig von der innerbehördlichen Struktur.
  • ist ausgerichtet auf die besonderen Belastungen und ethischen Anforderungen des Polizeiberufs.

Seelsorge

Gespräch - Beratung - Seelsorge
Wer in Fragen des Berufsalltags, des persönlichen Lebens oder des Glaubens Gespräch und Klärung sucht, kann sich an uns wenden. Wir betreuen Polizeiangehörige  nach belastenden Einsätzen, in Stresssituationen und Lebenskrisen. Polizeiseelsorger haben in der Regel eine Ausbildung im psychosozialen Bereich und in Krisenintervention. Weil für uns die seelsorgerische Schweigepflicht, das Beichtgeheimnis und das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht gelten, bieten wir in unseren Gesprächen einen besonderen Schutzraum.

Berufsethik

Wir sind in der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Bereich der Berufsethik beteiligt. Darüber hinaus bieten wir berufsethische Seminare, Fachtagungen und Familienwochenenden.

Spiritualität

Wir laden für die Polizei zu besonderen Gottesdiensten und Einkehrtagen ein. Je nach Kirchenzugehörigkeit können wir für Mitarbeitende der Polizei und deren Angehörige Trauungen, Taufen und Beerdigungen durchführen.

Friedensstiftende Maßnahmen

Wir engagieren uns für die deeskalierende Verständigung in gesellschaftlichen Konflikten (auch im Vorfeld von Einsätzen), für Belange des Opferschutzes, das Recht gesellschaftlicher Minderheiten, im Bereich der Gewaltprävention und auf dem Gebiet der politischen Bewusstseinsbildung.


 

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